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   OVG Bremen, 19.03.2007 - S 1 B 77/07   

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OVG Bremen, 19.03.2007 - S 1 B 77/07 (https://dejure.org/2007,37290)
OVG Bremen, Entscheidung vom 19.03.2007 - S 1 B 77/07 (https://dejure.org/2007,37290)
OVG Bremen, Entscheidung vom 19. März 2007 - S 1 B 77/07 (https://dejure.org/2007,37290)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Arbeitsuchenden auf Gewährung eines Darlehens für die Anschaffung von zwei entspiegelten Brillen; Möglichkeit der Gewährung eines Darlehens für einen von den Regelleistungen umfassten und nach den Umständen unabweisbaren Bedarf; Überbrückung von ...

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2008 - L 7 AS 1477/08

    Arbeitslosengeld II - Sehhilfe - Bestandteil der Regelleistung - Kostenübernahme

    Soweit der Antragsteller weiterhin die Übernahme der Kosten für eine Gleitsichtbrille durch die Antragsgegnerin als (verlorenen) Zuschuss erstreben sollte, vermag er mit diesem Begehren bei der hier gebotenen summarischen Prüfung schon deswegen nicht durchzudringen, weil Sehhilfen - soweit diese nicht ausnahmsweise als Hilfsmittel im Sinne des § 33 Abs. 2 bis 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden können - dem von der Regelleistung (§ 20 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ) umfassten Bedarf zuzuordnen sind (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. August 2006 - L 19 B 316/06 AS ER - Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen , Beschluss vom 19. März 2007 - S 1 B 77/07 - ; Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, K § 20 Rdnrn. 52 f.; ferner zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Januar 2006 - L 20 B 69/05 SO ER - ; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 2. Auflage, § 48 Rdnr. 26).

    Die Regelung dient der Überbrückung von zeitweiligen Bedarfsspitzen, die nach den Besonderheiten des Einzelfalls durch die Regelleistungen nicht aufgefangen werden können (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 19. März 2007 a.a.O.; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, a.a.O., K § 23 Rdnr. 63; Münder in LPK-SGB 11, 2. Auflage, § 23 Rdnr. 5).

    Zwar hat der Antragsteller sinngemäß behauptet, jedoch nicht glaubhaft gemacht, dass ihm die Deckung des grundsicherungsrechtlich notwendigen Bedarfs aus Ansparreserven oder einer Ausgabenumschichtung innerhalb der Regelleistung nicht möglich sei (vgl. hierzu OVG Bremen, Beschluss vom 19. März 2007 a.a.O.; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, a.a.O., K § 23 Rdnrn. 149 ff.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2014 - L 9/11 AS 522/11
    Die hierfür anfallenden Kosten sind deshalb von dem Hilfebedürftigen grundsätzlich aus dem Regelsatz nach § 20 Abs. 1 SGB II a.F. anzusparen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 19. März 2007 - S 1 B 77/07).
  • SG Reutlingen, 02.10.2007 - S 2 AS 2931/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Bestimmung der erstattungsfähigen Kosten für

    Vielmehr wurde durch die Einführung des SGB II und die damit verbundene Änderung (Erhöhung) der Regelsätze nach dem bis dahin geltenden BSHG das System der einmaligen Beihilfen bis auf wenige Ausnahmen abgeschafft (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 19.03.2007, Az.: S 1 B 77/07, Juris; SG Freiburg, Urteil vom 24.10.2006, Az.: S 9 AS 1557/06, Juris).
  • SG Reutlingen, 21.08.2007 - S 2 AS 2502/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Berücksichtigung unentgeltlicher Verpflegung

    Vielmehr wurde durch die Einführung des SGB II und die damit verbundene Änderung (Erhöhung) der Regelsätze nach dem bis dahin geltenden BSHG das System der einmaligen Beihilfen bis auf wenige Ausnahmen abgeschafft (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 19.03.2007, Az.: S 1 B 77/07, Juris; SG Freiburg, Urteil vom 24.10.2006, Az.: S 9 AS 1557/06, Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2013 - L 11 AS 767/11
    Die hierfür anfallenden Kosten sind deshalb von dem Hilfebedürftigen grundsätzlich im Rahmen des Regelsatzes nach § 20 Abs. 1 SGB II a.F. anzusparen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 19. März 2007 - S 1 B 77/07).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2010 - L 13 AS 112/10
    Dabei ist es einem Hilfesuchenden regelmäßig zumutbar, entsprechende Aufwendungen aus dem Regelsatz anzusparen, zumal zahlreiche Anbieter am Markt Brillenfassungen zum Nulltarif abgeben (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 19. März 2007 - S 1 B 77/07 - in: FEVS 58, 548).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2013 - L 11 AS 307/12
    Die hierfür anfallenden Kosten sind deshalb von dem Hilfebedürftigen grundsätzlich im Rahmen des Regelsatzes nach § 20 Abs. 1 SGB II a.F. anzusparen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 19. März 2007 - S 1 B 77/07).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2013 - L 11 AS 384/12
    Die hierfür anfallenden Kosten sind deshalb von dem Hilfebedürftigen grundsätzlich i.R. des Regelsatzes nach § 20 Abs. 1 SGB II a.F. anzusparen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 19. März 2007 - S 1 B 77/07).
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